SCHULDANERKENNUNG
Der/die Unterzeichnende:
Vollständiger Name des Schuldners, geboren am Geburtsdatum des Schuldners
Adresse des Schuldners
PLZ und Ort des Schuldners
nachfolgend «Schuldner»
anerkennt, folgender Person
Vollständiger Name des Gläubigers
Adresse des Gläubigers
PLZ und Ort des Gläubigers
nachfolgend «Gläubiger»
den Betrag von CHF Geschuldeter Betrag (CHF) zu schulden.
Grund der Schuld: z.B. Darlehen vom 15.03.2026, unbezahlte Rechnung Nr. 2026-041…
Dieser Betrag ist ab dem Datum der Unterzeichnung zu z.B. 3 % pro Jahr zu verzinsen.
Der Schuldner verpflichtet sich, diesen Betrag dem Gläubiger spätestens am Rückzahlungsdatum zurückzuzahlen. Die Schuld wird gemäss folgendem Rückzahlungsplan getilgt: z.B. 10 monatliche Raten von CHF 500.–, zahlbar jeweils am 1. des Monats ab 01.11.2026. Gerät der Schuldner mit einer Rate mehr als 30 Tage in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Diese Schuldanerkennung ist bedingungslos. Vom Schuldner unterzeichnet, gilt sie als Titel für die provisorische Rechtsöffnung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Sie untersteht schweizerischem Recht.
Ort der Unterzeichnung
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Datum der UnterzeichnungDer Schuldner:
Vollständiger Name des Schuldners