Herabsetzungsbegehren an den Vermieter nach einer Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes (Art. 270a OR)
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Datum des BriefesSehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Mieter der Wohnung an folgender Adresse und bezahle derzeit einen monatlichen Nettomietzins von CHF Aktueller monatlicher Nettomietzins (CHF):
Adresse der Mietwohnung
Mein aktueller Mietzins beruht auf einem hypothekarischen Referenzzinssatz von z.B. 1.50 % (letzte Mietzinsfestsetzung am Datum der letzten Mietzinsfestsetzung). Der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publizierte Referenzzinssatz beträgt nun z.B. 1.25 %.
Diese Senkung stellt eine wesentliche Änderung der Berechnungsgrundlagen des Mietzinses dar. Gemäss Art. 13 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) rechtfertigt jede Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte grundsätzlich eine Mietzinssenkung von 2,91 %.
Gestützt auf Art. 270a OR ersuche ich Sie daher, meinen Mietzins auf CHF Beantragter neuer Monatsmietzins (CHF) pro Monat per Wirksamkeit der Senkung (nächster Kündigungstermin), dem nächsten Kündigungstermin, herabzusetzen.
Bitte teilen Sie mir Ihre Stellungnahme innert 30 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich mit. Sollten Sie die Senkung ganz oder teilweise mit anderen Faktoren (Teuerung, Kostensteigerungen) verrechnen wollen, bitte ich Sie um eine detaillierte Berechnung. Bleibt eine Antwort aus oder lehnen Sie das Begehren ganz oder teilweise ab, behalte ich mir vor, innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR).
Freundliche Grüsse
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Herabsetzungsbegehren an den Vermieter nach einer Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes (Art. 270a OR)
Gesuch an die Schlichtungsbehörde zur Anfechtung eines missbräuchlichen Anfangsmietzinses innert 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache (Art. 270 OR)
Schreiben an den Vermieter mit Kopie an die Bank, mit dem die Freigabe der Mietkaution nach Mietende verlangt wird (Art. 257e OR)