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z.B. Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen
Adresse der Behörde
PLZ und Ort der Behörde
PLZ und Ort
,
Datum des BriefesGesuch um Anfechtung des Anfangsmietzinses (Art. 270 OR)
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit fechte ich den Anfangsmietzins der Wohnung an folgender Adresse an und ersuche Sie um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens im Sinne von Art. 270 OR:
Adresse der Mietwohnung
Gegenpartei (Vermieter): Name des Vermieters, Adresse des Vermieters, PLZ und Ort des Vermieters
Ich habe die Mietsache am Datum der Übernahme der Mietsache übernommen. Der vereinbarte monatliche Anfangsmietzins beträgt CHF Monatlicher Anfangsmietzins netto (CHF) netto, während der Vormieter einen Mietzins von CHF Monatlicher Mietzins des Vormieters (CHF) bezahlte. Dieses Gesuch wird innert der Frist von 30 Tagen nach Übernahme der Sache gemäss Art. 270 Abs. 1 OR eingereicht.
Ich erachte diesen Mietzins als missbräuchlich im Sinne von Art. 269 und 269a OR. Meine Anfechtung stützt sich auf folgenden Grund: Anfechtungsgrund.
z.B. monatelange erfolglose Wohnungssuche, vergleichbare Mietzinse im Quartier…
Ich ersuche Sie deshalb, die Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung vorzuladen. Ich beantrage, den Anfangsmietzins als missbräuchlich zu erklären und ab Mietbeginn auf CHF Beantragter Monatsmietzins (CHF) pro Monat festzusetzen, und mir den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerstatten.
In der Beilage finden Sie eine Kopie des Mietvertrags sowie gegebenenfalls das amtliche Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses, das mir bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde (Art. 270 Abs. 2 OR).
Freundliche Grüsse
Beilagen: Kopie des Mietvertrags; amtliches Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses (sofern ausgehändigt)