Schaden der Versicherung melden: so gehen Sie in der Schweiz vor
Vorlage zum Ausfüllen: Schadenmeldung
Dokument erstellenEin Wasserschaden in der Wohnung, ein gestohlenes Velo am Bahnhof, ein Schaden, den Sie bei jemand anderem verursacht haben, oder eine Kollision mit dem Auto: In all diesen Fällen kann Ihre Versicherung (Hausrat, Privathaftpflicht oder Motorfahrzeug) nur leisten, wenn Sie den Schaden korrekt melden. Massgebend ist in der Schweiz das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), dessen revidierte Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags.
Die erste Pflicht lautet: die Versicherung ohne Verzug benachrichtigen. Nach Art. 38 VVG muss der Anspruchsberechtigte den Versicherer informieren, sobald er vom Schadenereignis Kenntnis erhält. Das Gesetz nennt keine bestimmte Anzahl Tage; häufig präzisieren die AVB, was «sofort» bedeutet, oder sehen für bestimmte Ereignisse eine Frist vor. Eine telefonische Meldung oder eine Meldung im Online-Kundenportal wird meist akzeptiert. Es lohnt sich trotzdem, sie schriftlich zu bestätigen, damit das Datum belegt ist.
Die zweite Pflicht: den Schaden möglichst gering halten. Art. 61 VVG verlangt, dass Sie alle zumutbaren Massnahmen zur Schadenminderung treffen, etwa das Wasser abstellen, ein zerbrochenes Fenster abdecken oder eine gestohlene Karte sperren lassen. Die dafür gerechtfertigt aufgewendeten Kosten trägt grundsätzlich der Versicherer (Art. 70 VVG). Werfen Sie beschädigte Gegenstände aber nicht weg und lassen Sie keine definitiven Reparaturen ausführen, bevor der Versicherer den Schaden feststellen konnte (Art. 68 VVG), ausser in dringenden Fällen oder mit seinem Einverständnis.
Ihre Schadenmeldung sollte genau und vollständig sein. Geben Sie die Policennummer an, Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses, eine sachliche Schilderung des Hergangs sowie eine Liste der beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen mit geschätztem Wert und, wenn möglich, Kaufdatum. Legen Sie Belege bei: Rechnungen oder Quittungen, Fotos der Schäden, Reparaturofferten, Kontaktangaben von Zeugen. Bei Diebstahl oder Einbruch ist eine Anzeige bei der Polizei unerlässlich, und eine Kopie des Polizeirapports wird fast immer verlangt. Bei einem Verkehrsunfall erleichtert das vor Ort ausgefüllte Europäische Unfallprotokoll die Abwicklung erheblich. Der Versicherer darf alle Auskünfte verlangen, die zur Beurteilung des Schadens dienen (Art. 39 VVG).
Nach Eingang prüft der Versicherer das Dossier und kann, vor allem bei grösseren Schäden, einen Experten für eine Besichtigung vor Ort beauftragen. Die Leistung wird vier Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem der Versicherer Angaben erhalten hat, aus denen er sich von der Richtigkeit des Anspruchs überzeugen kann (Art. 41 VVG). Halten Sie sich für die Expertise bereit und bewahren Sie eine Kopie aller eingereichten Unterlagen auf.
Eine verspätete Meldung kann teuer werden: Verletzen Sie die Anzeigepflicht schuldhaft, darf der Versicherer die Entschädigung um den Betrag kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Meldung vermindert hätte (Art. 38 Abs. 2 VVG). Noch schwerer wiegen bewusst falsche oder übertriebene Angaben: Bei betrügerischer Begründung des Anspruchs ist der Versicherer nicht an den Vertrag gebunden und kann davon zurücktreten (Art. 40 VVG), von möglichen strafrechtlichen Folgen ganz abgesehen. Forderungen aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren (Art. 64 VVG).
Lehnt die Versicherung die Zahlung ab oder bietet sie zu wenig an, verlangen Sie zuerst eine schriftlich begründete Stellungnahme und erheben Sie Einwände mit Ihren Argumenten und Belegen. Bleibt der Streit bestehen, können Sie sich kostenlos an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva wenden, der vermittelt, aber nicht entscheidet. Als letzter Schritt bleibt der Weg an die Zivilgerichte nach den Regeln der Zivilprozessordnung.
SwissDoc hilft Ihnen, eine klare und gut strukturierte Schadenmeldung mit allen Angaben zu verfassen, die der Versicherer erwartet. Die ersten drei Dokumente sind kostenlos, ohne Kreditkarte.
Verwandte Vorlagen
Schadenmeldeformular für Versicherungen in der Schweiz