Trennung: alle Behördengänge in der Schweiz
Getrenntleben, Kinder, Wohnung, Versicherungen und Steuern: Das ist bei einer Trennung in der Schweiz zu erledigen, mit Fristen und offiziellen Links.
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Schon erledigt? Prüfen Sie, ob nichts fehlt
Das Ereignis liegt schon zurück? Geben Sie das Datum an: Sie haken ab, was erledigt ist, und wir zeigen Ihnen, was noch fehlt und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Die vollständige Checkliste
12 Schritte, nach Thema geordnet. Einige betreffen Sie nur in bestimmten Situationen.
Getrenntleben
Getrenntleben regeln
WichtigJe nach SituationEinigen Sie sich schriftlich über Unterhalt, Wohnung und Kinder. Ohne Einigung kann jeder das Gericht anrufen, um dies festzulegen (Art. 176 ZGB; Art. 17 PartG für eingetragene Partner).
Frist: Ab der Trennung
Scheidung: gut zu wissen
Je nach SituationEine Trennung beendet die Ehe nicht. Nach 2 Jahren Getrenntleben kann jeder die Scheidung verlangen, auch ohne Zustimmung des anderen (Art. 114 ZGB).
Frist: Information
Kinder
Obhut und Unterhalt der Kinder
WichtigJe nach SituationLegen Sie fest, wo die Kinder leben, den persönlichen Verkehr und die Unterhaltsbeiträge. Ohne Einigung trifft das Gericht die nötigen Massnahmen (Art. 176 ZGB).
Frist: Ab der Trennung
Unterhaltsvertrag für die Kinder
WichtigJe nach SituationHalten Sie Obhut und Unterhaltsbeitrag schriftlich fest. Der Vertrag wird für das Kind erst verbindlich, wenn die Kindesschutzbehörde ihn genehmigt hat (Art. 287 ZGB).
Frist: Ab der Trennung
Wohnung
Familienwohnung
WichtigJe nach SituationUm den Mietvertrag der Familienwohnung zu kündigen, braucht es die ausdrückliche Zustimmung Ihres Ehegatten oder Partners, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht (Art. 266m OR, Art. 169 ZGB).
Frist: Vor jeder Kündigung
Mietvertrag auf beide Namen
Je nach SituationHaben Sie den Mietvertrag zusammen unterschrieben, müssen grundsätzlich alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Sprechen Sie mit dem Vermieter, wenn einer von Ihnen bleibt.
Frist: Je nach Kündigungsfrist des Mietvertrags
Gemeinde
Adressänderung melden
WichtigJe nach SituationWer auszieht, meldet sich bei der Einwohnerkontrolle ab und am neuen Ort an.
Frist: In der Regel innert 8 bis 14 Tagen nach dem Umzug (je nach Kanton)
Versicherungen
Neue Adresse den Versicherungen melden
Je nach SituationTeilen Sie Ihrer Krankenkasse und Ihren anderen Versicherungen die neue Adresse mit. Prüfen Sie, wer noch über die Hausrat- und Haftpflichtversicherung versichert ist.
Frist: Ab dem Umzug
Steuern
Steuern: getrennte Veranlagung
WichtigJe nach SituationGetrennte Ehegatten werden für das ganze Jahr der Trennung getrennt besteuert (Art. 42 DBG). Unterhaltsbeiträge sind grundsätzlich beim Zahlenden abziehbar und beim Empfänger steuerbar (Art. 23 und 33 DBG).
Frist: Ab der Steuererklärung für das Trennungsjahr
Vorsorge
AHV und 2. Säule
Je nach SituationBei einer Trennung werden weder AHV noch 2. Säule geteilt. Die Teilung der AHV-Einkommen (Splitting) und der Guthaben der 2. Säule erfolgt bei der Scheidung (Art. 122 ZGB).
Frist: Information
Finanzen
Konten und Karten
Überprüfen Sie gemeinsame Konten, Karten und Vollmachten. Eröffnen Sie ein Konto auf Ihren Namen für Ihren Lohn.
Frist: Ab der Trennung
Gemeinsame Verträge
Gehen Sie die Verträge auf beide Namen durch (Internet, Telefon, Leasing, Abos) und kündigen oder übertragen Sie, was nicht mehr gebraucht wird.
Frist: Je nach Frist des Vertrags
Ihre Liste, auf Ihre Situation zugeschnitten
Beantworten Sie ein paar Fragen: Wir behalten nur, was Sie betrifft, mit Ihren Fristen und Erinnerungen.
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Passende Briefvorlagen
Allgemeine Informationen zum Schweizer Recht, keine Rechtsberatung. Die Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen.