Zuzug in die Schweiz: alle Behördengänge
Aufenthaltsbewilligung, Anmeldung bei der Gemeinde, Krankenkasse, AHV, Steuern, Führerausweis: Das ist nach der Ankunft in der Schweiz zu tun, mit Fristen und offiziellen Links.
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Schon erledigt? Prüfen Sie, ob nichts fehlt
Das Ereignis liegt schon zurück? Geben Sie das Datum an: Sie haken ab, was erledigt ist, und wir zeigen Ihnen, was noch fehlt und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Die vollständige Checkliste
12 Schritte, nach Thema geordnet. Einige betreffen Sie nur in bestimmten Situationen.
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
WichtigJe nach SituationWer in der Schweiz arbeiten will, braucht eine Bewilligung. Ihr Arbeitgeber beantragt sie bei der Behörde am Arbeitsort (Art. 11 AIG). Je nach Staatsangehörigkeit brauchen Sie zusätzlich ein Visum.
Frist: Vor Ihrer Einreise
Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
WichtigJe nach SituationDer Kanton stellt Ihnen Ihren Ausländerausweis aus (zum Beispiel Ausweis L oder B EU/EFTA), nachdem Sie sich bei der Gemeinde angemeldet haben.
Frist: Bei der Anmeldung in der Gemeinde
Gemeinde
Anmeldung bei der Gemeinde
WichtigMelden Sie sich mit Ihren Ausweispapieren bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde an.
Frist: Pflicht: innert 14 Tagen nach der Einreise und vor Beginn der Erwerbstätigkeit (Art. 12 AIG, Art. 10 VZAE)
Versicherungen
Obligatorische Krankenversicherung
WichtigWählen Sie eine Krankenkasse und versichern Sie jedes Familienmitglied, auch die Kinder: Jede Person ist einzeln versichert.
Frist: Pflicht: innert 3 Monaten (Art. 3 KVG, Art. 7 KVV). Innerhalb dieser Frist gilt die Versicherung rückwirkend, ebenso die Prämien.
Sozialversicherungen
AHV und Sozialversicherungen
Als Angestellte oder Angestellter meldet Sie Ihr Arbeitgeber an und zieht die AHV-Beiträge vom Lohn ab. Ohne Erwerbstätigkeit melden Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons.
Frist: Ohne Erwerbstätigkeit: selbst erledigen
Steuern
Quellensteuer
Je nach SituationOhne Niederlassungsbewilligung (C) zieht Ihr Arbeitgeber die Steuer in der Regel direkt vom Lohn ab (Art. 83 DBG). Das gilt nicht, wenn Ihr Ehegatte Schweizer ist oder eine Niederlassungsbewilligung hat.
Frist: Automatisch: Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung
Fahrzeug
Führerausweis umtauschen
WichtigJe nach SituationBeantragen Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons einen Schweizer Führerausweis. Je nach Ausstellungsland kann eine Kontrollfahrt verlangt werden (Art. 44 VZV).
Frist: Pflicht: innert 12 Monaten nach der Einreise (Art. 42 VZV)
Fahrzeug verzollen
WichtigJe nach SituationBringen Sie das Fahrzeug mit dem Formular 18.44 zu einer besetzten Zollstelle. Als Übersiedlungsgut ist es zollfrei, wenn Sie es vor der Einfuhr mindestens 6 Monate benutzt haben.
Frist: Bei der Einfuhr
Schweizer Kontrollschilder
Je nach SituationLassen Sie das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons einlösen. Vorher wird es amtlich geprüft (Art. 115 VZV).
Frist: Pflicht: spätestens ein Jahr nach der Einreise (Art. 115 VZV)
Kinder
Schulanmeldung
WichtigJe nach SituationMelden Sie Ihre Kinder bei Ihrer Gemeinde für die Schule an. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und an öffentlichen Schulen unentgeltlich (Art. 62 BV).
Frist: Sofort nach der Ankunft
Finanzen
Bankkonto
Eröffnen Sie ein Konto in der Schweiz für Lohn, Miete und Prämien. Die Bank prüft Ihre Identität.
Frist: In den ersten Wochen
Radio- und Fernsehabgabe
Jeder Haushalt zahlt eine Abgabe. Sie müssen nichts tun: Serafe schickt Ihnen die Rechnung gestützt auf das Einwohnerregister.
Frist: Geschuldet ab dem 1. Tag des Monats nach dem Einzug (Art. 69 RTVG)
Ihre Liste, auf Ihre Situation zugeschnitten
Beantworten Sie ein paar Fragen: Wir behalten nur, was Sie betrifft, mit Ihren Fristen und Erinnerungen.
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Ratgeber
- Die obligatorische Krankenversicherung (KVG)Das Schweizer Krankenversicherungssystem verstehen, die Rechte der Versicherten und die kantonalen Unterschiede.
- Wohnsitzbestätigung in der Schweiz bestellen: so geht'sWo Sie eine Wohnsitzbestätigung erhalten, wofür sie dient, welche Unterlagen nötig sind und wie sie sich von Niederlassungs- und Steuerbescheinigung unterscheidet.
Allgemeine Informationen zum Schweizer Recht, keine Rechtsberatung. Die Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen.