Mietkaution zurückfordern: So erhalten Sie Ihr Mietzinsdepot
Vorlage zum Ausfüllen: Gesuch um Freigabe der Mietkaution
Dokument erstellenIn der Schweiz ist die Mietkaution in Art. 257e OR geregelt. Bei Wohnräumen darf sie höchstens drei Monatsmietzinse betragen. Leisten Sie die Sicherheit in Geld oder Wertpapieren, muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Spar- oder Depotkonto hinterlegen, das auf Ihren Namen lautet. Das Mietzinsdepot gehört also nie dem Vermieter: Es bleibt Ihr Geld, und allfällige Zinsen stehen Ihnen zu.
Das Kautionskonto ist gesperrt. Die Bank darf das Guthaben nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien herausgeben, oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Am Ende des Mietverhältnisses ist es deshalb am einfachsten, wenn der Vermieter oder die Verwaltung den Freigabeauftrag an die Bank mitunterzeichnet.
Eine zentrale Rolle spielt die Wohnungsabnahme. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Wohnung prüfen und Mängel, für die Sie einzustehen haben, sofort melden (Art. 267a OR). Unterlässt er dies, verliert er grundsätzlich seine Ansprüche, ausser bei Mängeln, die bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar waren. Normale Abnützung, etwa vergilbte Wände nach mehreren Jahren oder Gebrauchsspuren auf dem Parkett, darf Ihnen nicht verrechnet werden (Art. 267 OR). Lesen Sie das Abnahmeprotokoll genau durch, bevor Sie es unterschreiben, und halten Sie Vorbehalte schriftlich fest, wenn Sie nicht einverstanden sind.
Nach der Schlüsselrückgabe richten Sie ein schriftliches Gesuch an den Vermieter, idealerweise eingeschrieben und mit Kopie an die Bank. Das Schreiben sollte die Adresse der früheren Wohnung, das Mietende und das Datum der Rückgabe, den Kautionsbetrag, die Bank und wenn möglich die Nummer des Mietkautionskontos enthalten, dazu die IBAN, auf die das Guthaben samt Zinsen überwiesen werden soll. Setzen Sie eine angemessene Frist, zum Beispiel 30 Tage, und bitten Sie den Vermieter, allfällige Forderungen schriftlich und mit Belegen mitzuteilen.
Reagiert der Vermieter nicht oder blockiert er die Kaution ohne Grund, schützt Sie das Gesetz. Hat der Vermieter innert eines Jahres nach Mietende weder eine Betreibung eingeleitet noch Klage erhoben, können Sie nach Art. 257e Abs. 3 OR die Rückgabe der Kaution direkt von der Bank verlangen, auch ohne seine Zustimmung. Legen Sie dem Gesuch an die Bank eine Kopie der Kündigung oder ein anderes Dokument bei, das das Mietende belegt.
Sie müssen aber nicht ein Jahr warten. Sind Sie mit Instandstellungskosten oder zurückbehaltenen Beträgen nicht einverstanden, können Sie die Schlichtungsbehörde für Mietsachen am Ort der Liegenschaft anrufen. Das Schlichtungsverfahren ist bei Streitigkeiten aus der Miete von Wohnräumen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO) und führt oft rasch zu einer Einigung. Stellt Ihnen der Vermieter einen Zahlungsbefehl zu, den Sie bestreiten, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, sonst könnte die Bank die Kaution an den Vermieter auszahlen.
Wurde die Sicherheit nicht auf einem Bankkonto hinterlegt, sondern über eine Mietkautionsversicherung geleistet, richtet sich die Freigabe nach deren Vertragsbedingungen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall direkt beim Anbieter. Bewahren Sie zudem Mietvertrag, Abnahmeprotokoll, Fotos der Wohnung bei der Rückgabe und Ihre Korrespondenz mit der Verwaltung sorgfältig auf: Diese Unterlagen sind im Streitfall die wichtigsten Beweismittel.
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Verwandte Vorlagen
Schreiben an den Vermieter mit Kopie an die Bank, mit dem die Freigabe der Mietkaution nach Mietende verlangt wird (Art. 257e OR)