Abo in der Schweiz kündigen: Fristen und Vorgehen
Vorlage zum Ausfüllen: Abonnement kündigen
Dokument erstellenIn der Schweiz gibt es kein eigenes Gesetz für die Kündigung von Abonnementen. Ob Handy-Abo, Internetanschluss, Fitnesscenter, Streamingdienst oder Zeitung: Massgebend sind in erster Linie der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), innerhalb der Grenzen des Obligationenrechts (OR). Lesen Sie deshalb zuerst Ihren Vertrag und die aktuell geltenden AGB.
Achten Sie auf drei Punkte: die Mindestvertragsdauer, die Kündigungsfrist und den Termin, auf den gekündigt werden kann. Ein Abo mit zwölf oder vierundzwanzig Monaten Laufzeit lässt sich vor deren Ablauf meist nicht kostenlos beenden. Die Kündigungsfrist, oft ein bis drei Monate, muss vor dem Ablauf eingehalten werden. Viele Verträge enthalten zudem eine stillschweigende Verlängerung: Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Abo automatisch um eine weitere Periode. Eine solche Klausel ist grundsätzlich gültig, wenn sie klar in den akzeptierten AGB steht. Ist sie ungewöhnlich oder benachteiligt sie Konsumentinnen und Konsumenten unverhältnismässig, kann sie jedoch angefochten werden, insbesondere gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Auch die Form ist wichtig. Verlangt der Vertrag Schriftlichkeit, ist ein eigenhändig unterschriebener Brief die sicherste Lösung (Art. 13 und 16 OR). Senden Sie ihn eingeschrieben: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter eintrifft, nicht das Versanddatum. Planen Sie also einige Tage Reserve ein, denn ein eingeschriebener Brief, der erst nach Fristablauf abgeholt wird, kann zu spät sein. Bietet der Anbieter eine Kündigung online oder per Telefon an, verlangen Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung. Geben Sie im Schreiben Kundennummer, Dienstleistung und gewünschten Kündigungstermin an, mit dem Zusatz, dass die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin gilt, falls dieses Datum nicht zulässig sein sollte.
In gewissen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Erhöht der Anbieter einseitig die Preise oder verschlechtert er die Leistungen, sehen viele AGB ein ausserordentliches Kündigungsrecht innert einer bestimmten Frist vor; lesen Sie die Mitteilung genau. Bei Dauerverträgen anerkennt die Rechtsprechung ausserdem eine Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist, etwa bei gravierend mangelhafter Leistung. Fällt ein Vertrag schliesslich unter den Auftrag (Art. 394 ff. OR), wie gewisse Coaching-Angebote, kann er nach Art. 404 OR jederzeit widerrufen werden; bei einer Kündigung zur Unzeit ist allerdings Schadenersatz geschuldet. Nicht jedes Abo ist aber ein Auftrag, die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie die Zahlungen regeln. Widerrufen Sie Dauerauftrag, Lastschriftverfahren oder eBill-Freigabe bei Ihrer Bank oder bei PostFinance auf das Vertragsende, und löschen Sie die im Online-Konto hinterlegte Kreditkarte. Geben Sie gemietete Geräte wie Router oder TV-Box fristgerecht zurück und bewahren Sie den Rückgabebeleg auf.
Bewahren Sie alles auf: Kopie des Schreibens, Einschreibebeleg, Sendungsverfolgung, Bestätigung des Anbieters und Rechnungen. Ignoriert der Anbieter Ihre Kündigung und stellt weiter Rechnung, bestreiten Sie die Rechnungen schriftlich und setzen Sie ihm nötigenfalls eine Frist mit einer Mahnung. Erhalten Sie einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG). Bei Streitigkeiten im Telekombereich hilft die Schlichtungsstelle ombudscom, und Konsumentenorganisationen wie SKS, FRC oder ACSI beraten ihre Mitglieder.
SwissDoc erstellt ein vollständiges Kündigungsschreiben für Ihr Abonnement, mit Kundennummer, Dienstleistung und Kündigungstermin, bereit zum Ausdrucken und Versenden per Einschreiben. Die ersten drei Dokumente sind kostenlos, ohne Kreditkarte.
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