Einbürgerung in der Schweiz: Voraussetzungen und Ablauf
Vorlage zum Ausfüllen: Einbürgerungsantrag
Dokument erstellenSeit dem 1. Januar 2018 regeln das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) und die dazugehörige Verordnung (BüV) die Einbürgerung. Der Bund legt Mindestanforderungen fest, Kantone und Gemeinden dürfen aber strengere Regeln vorsehen. Deshalb unterscheiden sich Ablauf, Fristen und Gebühren je nach Wohnort deutlich. Erkundigen Sie sich vor der Einreichung beim kantonalen Einbürgerungsamt oder bei Ihrer Wohngemeinde.
Die formellen Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung stehen in Art. 9 BüG. Bei der Gesuchstellung müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen und insgesamt mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens sechs Jahre betragen. Nicht jeder Aufenthaltsstatus wird gleich angerechnet: Die Zeit mit einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) zählt grundsätzlich nur zur Hälfte.
Zusätzlich verlangen die Kantone eine Mindestaufenthaltsdauer im Kanton und häufig auch in der Gemeinde. Das Gesetz lässt ihnen dabei einen Spielraum von zwei bis fünf Jahren (Art. 18 BüG). Ein Umzug kann die Einbürgerung also verzögern. Wer ein Gesuch plant, sollte deshalb vor einem Wohnortwechsel die Regeln des neuen Kantons prüfen.
Die Integration wird nach Art. 12 BüG beurteilt. Verlangt werden die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Fähigkeit, sich im Alltag in einer Landessprache zu verständigen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sowie die Förderung der Integration der Familienangehörigen. Bundesrechtlich gilt als Minimum das Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich, das in der Regel mit einem anerkannten Zertifikat nachgewiesen wird. Manche Kantone verlangen mehr. Wer in den drei Jahren vor dem Gesuch Sozialhilfe bezogen hat, wird grundsätzlich nicht eingebürgert, ausser die Leistungen wurden vollständig zurückbezahlt. Viele Kantone führen zudem einen Test oder ein Gespräch über Geografie, Geschichte, Politik und das lokale Leben durch.
Das Verfahren läuft auf drei Ebenen. Je nach Kanton wird das Gesuch bei der Gemeinde oder bei der kantonalen Behörde eingereicht, die die Integration und die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen prüfen. Anschliessend erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Danach verleihen Kanton und Gemeinde das Bürgerrecht. Zwischen Gesuch und Entscheid vergehen oft ein bis drei Jahre, je nach Auslastung der Behörden.
Zum Dossier gehören in der Regel ein Ausweis, die Aufenthaltsbewilligung, ein Familienausweis oder Zivilstandsdokumente, eine Wohnsitzbestätigung mit den bisherigen Aufenthalten, ein Strafregisterauszug, ein Betreibungsregisterauszug, Steuerbestätigungen, die belegen, dass die Steuern bezahlt sind, sowie das Sprachzertifikat. Fehlende oder veraltete Unterlagen verzögern das Verfahren, achten Sie deshalb auf das Ausstellungsdatum der Auszüge. Jede Ebene erhebt eigene Gebühren, insgesamt können einige hundert bis mehrere tausend Franken anfallen. Verlangen Sie den Gebührentarif Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde.
Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Bürgern können sich erleichtert einbürgern lassen (Art. 21 BüG). Zuständig ist direkt das SEM. Vorausgesetzt werden unter anderem drei Jahre eheliche Gemeinschaft und insgesamt fünf Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon das letzte Jahr vor dem Gesuch. Ein Ausweis C ist hier nicht nötig, die Integrationskriterien gelten aber ebenfalls.
SwissDoc hilft Ihnen, das Einbürgerungsgesuch und die Bestellung eines Strafregisterauszugs mit wenigen Angaben zu verfassen. Die ersten drei Dokumente sind kostenlos, ohne Kreditkarte.
Verwandte Vorlagen
Antrag auf Schweizer Einbürgerung
Offizieller Antrag auf Schweizer Strafregisterauszug