Strafregisterauszug in der Schweiz bestellen: so geht's
Vorlage zum Ausfüllen: Antrag auf Strafregisterauszug
Dokument erstellenDer Strafregisterauszug ist ein amtliches Dokument des Bundesamts für Justiz (BJ), das das elektronische Schweizer Strafregister VOSTRA führt. Er zeigt, ob gegen eine Person Strafurteile eingetragen sind, die noch im Auszug erscheinen. Seit dem 23. Januar 2023 ist das Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG) massgebend; es hat die früheren Bestimmungen im Strafgesetzbuch abgelöst.
Verlangt wird der Auszug häufig bei Bewerbungen, vor allem in der Sicherheitsbranche, im Finanzsektor, in Schulen oder in der Pflege. Auch im Einbürgerungsverfahren, für kantonale Bewilligungen wie Wirtepatent, Waffenerwerb oder Taxibewilligung, für Aufenthaltsbewilligungen und Visa im Ausland oder von Verwaltungen bei der Wohnungssuche wird er oft gefordert. Meist muss der Auszug aktuell sein, häufig nicht älter als drei Monate. Bestellen Sie ihn deshalb erst, wenn Sie ihn tatsächlich benötigen, und fragen Sie bei der verlangenden Stelle nach, welche Art von Auszug erwartet wird und ob eine elektronische Version genügt oder ein Papierexemplar nötig ist.
Für Privatpersonen gibt es zwei Arten. Der Privatauszug (Art. 54 StReG) enthält Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen sowie bestimmte Übertretungen, solange ihre Anzeigedauer nicht abgelaufen ist. Der Sonderprivatauszug (Art. 55 StReG, früher Art. 371a StGB) ist für Personen bestimmt, die beruflich oder in einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit regelmässig Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen haben oder im Gesundheitsbereich direkt mit Patientinnen und Patienten arbeiten. Er führt nur geltende Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote auf. Für die Bestellung braucht es eine unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation; sie enthält einen Code, der bei der Bestellung einzugeben ist, und ist drei Monate gültig.
Bestellen können Sie auf zwei Wegen. Online auf der Website des BJ erfassen Sie Ihre Personalien und bezahlen mit Karte oder TWINT; danach drucken Sie das Formular aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) per Post. Am Postschalter füllen Sie das Formular vor Ort aus und weisen sich aus. Die Gebühr beträgt derzeit 17 Franken pro Auszug. Der Auszug wird Ihnen per Post nach Hause geschickt, in der Regel innert weniger Arbeitstage.
Ist der Auszug für eine Behörde oder einen Arbeitgeber im Ausland bestimmt, können Sie eine Beglaubigung oder Apostille verlangen, die derzeit 20 Franken zusätzlich kostet. Achtung: Elektronisch signierte Auszüge lassen sich nicht beglaubigen. Wohnen Sie im Ausland, ist die Online-Bestellung ebenfalls möglich; das unterschriebene Formular und die Ausweiskopie schicken Sie dann per Post ans BJ. Die Schweizer Vertretung in Ihrem Wohnsitzland gibt bei Fragen Auskunft.
Das Strafregister enthält besonders schützenswerte Personendaten. Der Antrag muss deshalb grundsätzlich von der betroffenen Person selbst unterschrieben werden. Soll eine Vertrauensperson die Formalitäten für Sie erledigen, geben Sie ihr eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises mit, und klären Sie vorgängig beim BJ ab, ob dieses Vorgehen in Ihrem Fall akzeptiert wird.
Ein klares Begleitschreiben mit Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Nationalität, Adresse und dem Zweck des Antrags erleichtert die Bearbeitung, besonders bei einem Versand per Post. SwissDoc erstellt dieses Schreiben an das Bundesamt für Justiz in wenigen Minuten, auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Die ersten drei Dokumente sind kostenlos, ohne Kreditkarte.
Verwandte Vorlagen
Offizieller Antrag auf Schweizer Strafregisterauszug