Pensionierung: alle Behördengänge
AHV-Rente, Pensionskasse, Säule 3a, Steuern und Versicherungen: Das ist vor und nach der Pensionierung in der Schweiz zu tun, mit Fristen und offiziellen Links.
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Schon erledigt? Prüfen Sie, ob nichts fehlt
Das Ereignis liegt schon zurück? Geben Sie das Datum an: Sie haken ab, was erledigt ist, und wir zeigen Ihnen, was noch fehlt und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Die vollständige Checkliste
11 Schritte, nach Thema geordnet. Einige betreffen Sie nur in bestimmten Situationen.
AHV
AHV-Rente anmelden
WichtigJe nach SituationSenden Sie die Anmeldung für eine Altersrente an Ihre Ausgleichskasse. Sie braucht Zeit, um die Unterlagen zu beschaffen und die Rente zu berechnen.
Frist: Etwa 3 bis 4 Monate vor dem Referenzalter
AHV-Vorbezug anmelden
WichtigJe nach SituationDie vorbezogene Rente wird gekürzt. Sie kann nicht rückwirkend verlangt werden.
Frist: Spätestens am letzten Tag des Monats, in dem Sie das gewählte Alter erreichen, sonst beginnt sie erst nach dem nächsten Geburtstag
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
WichtigJe nach SituationWenn Sie vor dem Referenzalter aufhören zu arbeiten, zahlen Sie weiter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Melden Sie sich selbst bei Ihrer Ausgleichskasse. Unter bestimmten Bedingungen genügen die Beiträge Ihres erwerbstätigen Ehegatten.
Frist: Bis zum Referenzalter
AHV-Konto prüfen
Verlangen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK), um fehlende Beitragsjahre zu erkennen: Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um etwa 2,3 %.
Frist: Vor der Anmeldung der Rente
2. und 3. Säule
2. Säule: Rente oder Kapital
WichtigJe nach SituationSie können mindestens einen Viertel Ihres Guthabens als Kapital verlangen (Art. 37 BVG); Ihre Kasse kann mehr erlauben. Die Frist für die Mitteilung steht in ihrem Reglement.
Frist: Gemäss Reglement Ihrer Pensionskasse
Zustimmung des Ehegatten zum Kapital
Je nach SituationWenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, braucht der Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung Ihres Ehegatten oder Partners (Art. 37a BVG).
Frist: Vor der Auszahlung des Kapitals
Säule 3a beziehen
Je nach SituationDie Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter ausbezahlt werden. Arbeiten Sie weiter, kann der Bezug um höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden.
Frist: Fällig mit dem Referenzalter (Art. 3 BVV 3)
Steuern
Steuer auf Vorsorgekapital
Ein Kapitalbezug aus der 2. oder 3. Säule wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Art. 38 DBG). Erkundigen Sie sich bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Frist: Im Jahr des Bezugs
Arbeit
Ende des Arbeitsvertrags
WichtigJe nach SituationPrüfen Sie in Ihrem Vertrag oder GAV, ob er mit der Pensionierung automatisch endet. Sonst kündigen Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Frist: Gemäss Kündigungsfrist Ihres Vertrags
Versicherungen
Unfallversicherung
WichtigJe nach SituationDie Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers endet 31 Tage nach dem Ende des Lohns (Art. 3 UVG). Lassen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unfalldeckung einschliessen. Mit einer Abredeversicherung lässt sich die UVG-Deckung um höchstens 6 Monate verlängern.
Frist: Innert 31 Tagen nach dem Ende des Lohns
Unterstützung
Ergänzungsleistungen
Wenn Renten und Einkommen Ihren Lebensbedarf nicht decken, haben Sie eventuell Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Der Anspruch entsteht frühestens mit dem Eingang der Anmeldung.
Frist: Sobald Ihr Einkommen nicht mehr reicht
Ihre Liste, auf Ihre Situation zugeschnitten
Beantworten Sie ein paar Fragen: Wir behalten nur, was Sie betrifft, mit Ihren Fristen und Erinnerungen.
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Allgemeine Informationen zum Schweizer Recht, keine Rechtsberatung. Die Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen.