Verwaltungsschritte beim Umzug
Ein Umzug in der Schweiz bringt zahlreiche Verwaltungsschritte mit sich, die es im Voraus zu planen gilt. Ob Sie innerhalb derselben Gemeinde, in einen anderen Kanton oder aus dem Ausland umziehen – die Formalitäten variieren, aber bestimmte Pflichten sind unvermeidlich.
Der erste obligatorische Schritt ist die Abmeldung aus Ihrer bisherigen Gemeinde. Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer aktuellen Gemeinde abmelden. Diese Meldung muss vor Ihrem Umzug oder in den darauffolgenden Tagen erfolgen, je nach Gemeindepraxis. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die für Ihre Anmeldung in der neuen Gemeinde erforderlich ist.
Die Anmeldung in Ihrer neuen Wohngemeinde muss in den meisten Kantonen innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft erfolgen (8 Tage in einigen Deutschschweizer Kantonen). Sie müssen Ihren Ausweis, Ihre Abmeldebestätigung, Ihren Mietvertrag oder Eigentumsnachweis und gegebenenfalls das Familienbüchlein vorlegen. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich ihre Aufenthaltsbewilligung vorweisen.
Vergessen Sie nicht, Ihre Adresse bei zahlreichen Stellen zu aktualisieren: Krankenversicherung (Sie haben drei Monate Zeit, die Kasse zu wechseln, wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen), diverse Versicherungen, Bank, Arbeitgeber, Strassenverkehrsamt für Ihre Nummernschilder und die Steuerverwaltung. Ein Kantonswechsel bringt eine Änderung des Steuertarifs und möglicherweise der Krankenkassenprämien mit sich.
Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, kontaktieren Sie die Schule Ihrer neuen Gemeinde so früh wie möglich, um den Transfer zu organisieren. Die Schulsysteme können von Kanton zu Kanton erheblich variieren, insbesondere zwischen der Romandie und der Deutschschweiz.
SwissDoc hilft Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für Ihren Umzug, insbesondere der Wohnsitzbescheinigung, des Kündigungsschreibens für den Mietvertrag und der Adressänderungsschreiben für Ihre verschiedenen Dienstleister.
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